Aufgaben des Heilpraktikers

Im Kapitel „Berufsinhalte/ -ausübung/ Tätigkeitsschwerpunkte“ definiert das „Gesetz zur Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung (Approbation) die Aufgaben des Heilpraktiker folgendermaßen:

Aufgaben des Heilpraktiker laut Gesetz

“Die Aufgabe des Heilpraktiker ist, in eigener Verantwortung an Menschen Krankheiten und Leiden festzustellen, sie zu behandeln und so zu ihrer Heilung und Linderung beizutragen. Eine seiner wesentlichsten Aufgaben ist die Aktivierung der körpereigenen Selbstheilungs- und Widerstandskräfte bei Beachtung einer gleichberechtigten Einheit von Körper, Seele und Geist eines Menschen. Seine Tätigkeit basiert auf Kenntnissen und Erfahrungen aus der Naturheilkunde, deren wesentlicher Gehalt das ganzheitliche Denken ist, sowie aus überlieferten und bewährten Methoden der Volksheilkunde. Hinzu kommen neuere Diagnose- und Therapieverfahren auf der Basis moderner Forschung und hochentwickelter Medizintechnik, sowie auch einige esoterische Verfahren inkl. erfolgreiche Methoden aus fremden Kulturkreisen.”

Behandlungs- & Heilmethodik des Heilpraktiker

Der Arbeitsweise am Patienten durch den Heilpraktiker liegt ein bestimmtes Denkmodell zugrunde, das die gesamten menschlichen Belange und Bedürfnisse eines Individuums zusammenfassend betrachtet und berücksichtigt, darauf die Diagnose aufbaut und davon Therapien ableitet im Sinne einer ‚ganzheitlichen‘ Medizin.

Die Krankheit wird somit nicht nur von den Krankheitssymptomen her betrachtet mit dem Ziel, diese möglichst rasch zu beseitigen, sondern auch Ursachen auf den Ebenen Körper, Seele und Geist sollen bei der Behandlung einer Krankheit im Mittelpunkt der Therapie stehen.

Somit erstrecken sich die Tätigkeitsbereiche des Heilpraktiker von z.B. psychologisch intuitiver Gesprächsführung über therapeutisch gestützter Selbstmedikation bis hin zu komplex verbundenen, ganzheitlichen Therapieverfahren, sowohl im körperlichen als auch im psychischen bzw. psychotherapeutischen Bereich.

Standbein für die Zukunft

Der Heilpraktiker hat den entscheidenden Vorteil, in eigener Verantwortung, frei vom Leistungs- und Termindruck sowie Budgetzwang eines Kassenarztes, zu arbeiten. Damit kann er seinen Patienten für Diagnose, Beratung und Heilung mehr persönliche Zuwendung, Aufmerksamkeit und Zeit schenken, die für einen ganzheitlichen Therapieprozess notwendig ist. Zusammen mit dem Nutzen von Synergismen durch die richtige Kombination von Naturheilverfahren ist dies die Basis für Heilerfolge, die selbst aufgeklärte Schulmediziner immer wieder in Erstaunen versetzen.

Zusammenfassend folgen die Methoden des Heilpraktiker 3 grundlegenden Prinzipien:

  1. Der Heilpraktiker bekämpft eine Krankheit durch Aktivierung natürlicher Abwehrkräfte mit naturgemäßen, biologischen Heilmitteln.
  2. Er wirkt ‚ganzheitlich‘, indem er versucht, schulmedizinische Diagnosen und Therapien mit naturheilkundlicher Betrachtungs- und Vorgehensweise in Einklang zu bringen bzw. zu ergänzen, indem er stets das Zusammenspiel von Geist, Seele und Körper berücksichtigt.
  3. Er folgt dem Prinzip „Nihil nocere“ (Niemals schaden), nach dem nur solche Methoden angewandt werden, die möglichst nebenwirkungsarm sind.
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