Möglichkeit der individuellen Förderung

Die AfG Heidelberg ist der wenigen nach AZAV zertifizierten Heilpraktikerschulen in Deutschland und damit offiziell förderfähig. Eine Förderung von Ausbildungen zum HP oder HP-Psychotherapie werden nach individueller Prüfung von folgenden Institutionen gewährt:

  • DRV(=Deutsche Rentenversicherung) BUND im Rahmen von medizinisch begründeten Berufsumschulungs-Massnahmen mit voller Erstattung der Ausbildungskosten.
  • Bundesagentur für Arbeit im Rahmen von „Individuelle Leistungen der freien Förderung gem. §10 SGB III“ oder „Zulassungen im Einzelfall gem. §§85ff SGB III i.V. § 12 AZWV(Anerkennungs- & Zulassungsordnung – Weiterbildung)“. Die im Einzelfall zu gewährenden Weiterbildungskosten werden dann gem. §§79ff SGB III erstattet.
  • Eine weitere Möglichkeit der individuellen Förderung von nicht BAföG-fähigen Leistungen besteht in Form von sog. „Bildungs-/ Prämien-Gutscheinen“ (gem. §77 Abs.3 SGB III) für erwerbstätige Weiterbildungsinteressierte, deren zu versteuerendes Einkommen 20.000,-€ (40.000,-€ bei gem. Veranlagten) nicht übersteigt. Die Gutscheine erstatten 50% der Weiterbildungskosten/ max. jedoch 500 €. Die Bildungsprämie wird aus Mitteln des Bundesministerium für Bildung & Forschung und aus dem Europäischen Sozialfonds der Europäischen Union gefördert. Diese werden u.a. von Arbeitsämtern und Volkshochschulen als Beratungsstellen vermittelt – siehe unter www.bildungspraemie.info , Tel. 0800-2623000.
  • Verschiedene Förderprogramme der Bundesländer
  • Private Stiftungen (www.proleben-stiftung.de, Stiftung für Alleinerziehende, Friedrich-Ebert-Stiftung BW o.a.)

„Was immer Du erträumst, beginn es!
Wagnis hat Macht, Genie und Zauberkraft.”


(Goethe)

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