Möglichkeit der individuellen Förderung
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AZAV-Infoblatt mit Massnahmen-Nrs & Regelstudiendauer der geförderten Studienangebote an der AfG
Die AfG Heidelberg ist der wenigen nach AZAV zertifizierten Heilpraktikerschulen in Deutschland und damit offiziell förderfähig. Eine Förderung von Ausbildungen zum HP oder HP-Psychotherapie werden nach individueller Prüfung von folgenden Institutionen gewährt:
- DRV(=Deutsche Rentenversicherung) BUND im Rahmen von medizinisch begründeten Berufsumschulungs-Massnahmen mit voller Erstattung der Ausbildungskosten.
- Bundesagentur für Arbeit im Rahmen von „Individuelle Leistungen der freien Förderung gem. §10 SGB III“ oder „Zulassungen im Einzelfall gem. §§85ff SGB III i.V. § 12 AZWV(Anerkennungs- & Zulassungsordnung – Weiterbildung)“. Die im Einzelfall zu gewährenden Weiterbildungskosten werden dann gem. §§79ff SGB III erstattet.
- Eine weitere Möglichkeit der individuellen Förderung von nicht BAföG-fähigen Leistungen besteht in Form von sog. „Bildungs-/ Prämien-Gutscheinen“ (gem. §77 Abs.3 SGB III) für erwerbstätige Weiterbildungsinteressierte, deren zu versteuerendes Einkommen 20.000,-€ (40.000,-€ bei gem. Veranlagten) nicht übersteigt. Die Gutscheine erstatten 50% der Weiterbildungskosten/ max. jedoch 500 €. Die Bildungsprämie wird aus Mitteln des Bundesministerium für Bildung & Forschung und aus dem Europäischen Sozialfonds der Europäischen Union gefördert. Diese werden u.a. von Arbeitsämtern und Volkshochschulen als Beratungsstellen vermittelt – siehe unter www.bildungspraemie.info , Tel. 0800-2623000.
- Verschiedene Förderprogramme der Bundesländer
- Private Stiftungen (www.proleben-stiftung.de, Stiftung für Alleinerziehende, Friedrich-Ebert-Stiftung BW o.a.)
„Was immer Du erträumst, beginn es!
Wagnis hat Macht, Genie und Zauberkraft.”
(Goethe)